Allgemeine Informationen
Die Durchführung von Änderungen am Kfz, die die Serienmäßigkeit oder Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, muss in den Typenschein bzw. in die Einzelgenehmigung eingetragen werden.
BEISPIEL
- Motoränderungen (z.B. höhere Leistung durch Chiptuning)
- Fahrgestelländerungen (z.B. Tieferlegung)
- Lenkradänderungen
- Karosserieanbauteile (z.B. Spoiler)
- Andere Felgen und Reifen als im Typenschein angegeben
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Genehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
HINWEIS
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
- Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau
- Eventuell Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers
- Eventuell Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlich autorisierten Prüfstelle
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung:Vollmacht
Kosten
- Rund 26 Euro pro Änderung
- 14,30 Euro für die Eintragung in den Typenschein
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22a Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)